Seit 2015 gibt es in Spanien ein De-Indexierungsgesetz (dessen Regelung 2017 von RDL entwickelt wurde), das die Preisbildung von Waren und Dienstleistungen (der im öffentlichen Sektor tätigen Sektoren) von der allgemeinen Inflation (VPI) abkoppelt, indem es sie an die strikten Kosten der einzelnen Sektorketten koppelt.
Die De-Indexierung von Renten, Gehältern (vorbehaltlich der Tarifverhandlungen) und Staatsschulden ist von diesem Gesetz ausdrücklich ausgenommen. Paradoxerweise wurde die Indexierung der Renten seit Inkrafttreten des Gesetzes 13/2013 über den Nachhaltigkeitsfaktor und den Rentenaufwertungsindex bereits durch das PRA geregelt.